Oft entstehen nach einer Arbeitgeberkündigung Schwierigkeiten, die sich durch umsichtige Vorbereitung vermeiden lassen.
Nach einer Kündigung ziehen manche Arbeitgeber sehr schnell Konsequenzen, die die Arbeitsfähigkeit des gekündigten Mitarbeiters beeinträchtigen können: die dienstliche Mailadresse wird deaktiviert, der Zugang zum Intranet wird blockiert, so daß Gehaltsabrechnungen nicht mehr heruntergeladen werden können und andere Mitarbeiter, die als Zeugen in Frage kommen, nicht mehr kontaktiert werden können.
Ihr Anwalt braucht aber Vertragsunterlagen für die anstehende Kündigungsschutzklage. Sie selbst wollen vielleicht andere Mitarbeiter kontaktieren, um zu prüfen, ob sie als Zeugen in Ihrer Sache geeignet sind. Wie können Sie die Kontakte herstellen, wenn Sie die private Mailadressen und Telefonnummern Ihrer Kollegen nicht kennen? Whatsapp kann sich als Bumerang entpuppen: Sind Sie sicher, daß kein Vorgesetzter in Ihrer Gruppe mitliest?
Daher der dringende Rat des Arbeitsrechtlers: Bereiten Sie sich auf den Fall der Kündigung in Ruhe vor. Behalten Sie Ihre Handlungsfähigkeit auch nach einer Kündigung.
Bleiben Sie autonom
Oft erhalten Arbeitnehmer einen Zugang zum Exchange Server oder sonstiger Groupware des Unternehmens. Das kann sehr praktisch sein, da so sehr komfortabel Mails, Kalendereinträge, Notizen, Kontakte und Unterlagen verwaltet werden können. Viele Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern auf diesem Weg Gehaltsabrechnungen und sonstige Informationen zu.
Hier lauern aber gleich mehrere Fallen:
Der Arbeitgeber kann Ihnen Ihren Zugang zur EDV des Unternehmens ohne Vorwarnung jederzeit entziehen. In dem Moment stehen Sie ohne
- eigene Mailadresse
- Kalender
- Kontaktdaten anderer Mitarbeiter
- Gehaltsabrechnungen
da, wenn Sie sich auf dieses System verlassen haben. Daher mein dringender Rat: bleiben Sie autonom.
Mailadresse
Die Fälle, in denen der gekündigte Mitarbeiter die betrieblich zugewiesene Mailadresse auch für private Kommunikation nutzt, sind zum Glück selten geworden. In Zeiten von Smartphones hat ohnehin fast jeder Mitarbeiter eine private Mailadresse, da diese bei der Erstellung eines Google-Kontos automatisch eingerichtet wird.
Außerdem untersagen die meisten Arbeitsverträge eine solche Nutzung. Aber schon aus Gründen der Autonomie ist empfehlenswert, eine eigene Mailadresse nicht nur zu besitzen, sondern auch zu nutzen. Nutzen Sie für Ihre privaten Zwecke ausschließlich eine private Mailadresse. Geben Sie an Familie, Freunde und Bekannte auch nur diese private Adresse weiter und nutzen Sie die dienstliche Mailadresse ganz strikt nur für dienstliche Zwecke.
Kalender und Kontakte
Pflegen Sie Ihren privaten Kalender und Ihre privaten Kontakte außerhalb der unternehmerischen Groupware. Auch von befreundeten Kollegen speichern Sie am besten private Kontaktdaten ab. So sind sie auch dann noch für Sie erreichbar, wenn der Arbeitgeber das nicht mehr will.
Unterlagen
Laden Sie alle Unterlagen, die Ihnen Ihr Arbeitgeber über das System zur Verfügung stellt, auf Ihren eigenen Rechner herunter. Besonders wichtig ist dies für alle Dokumente, die Ihr Arbeitsverhältnis betreffen, etwa Vertragsänderungen oder Lohnabrechnungen. Leiten Sie solche Dokumente z. B. an Ihre private Mailadresse weiter und speichern Sie sie auf Ihrem privaten PC oder Smartphone oder Ihrem privaten Cloudspeicher. Denken Sie auch an Sicherheitskopien.
Finden Sie heraus, wieviele Mitarbeiter Ihr Betrieb insgesamt beschäftigt.
Viele Rechte, insbesondere der gesetzliche Kündigungsschutz, stehen Ihnen im Kündigungsfall nur zu, wenn der Betrieb insgesamt über 10 Arbeitnehmer hat. Und zwar nicht nur in dem unselbständigen Betriebsteil, in dem Sie arbeiten, sondern im Betrieb insgesamt. Das Ermitteln der korrekten Mitarbeiterzahl kann aber schwierig werden, sobald der Arbeitgeber Sie aus der betrieblichen Kommunikation aussperrt. Verschaffen Sie sich den nötigen Überblick am besten regelmäßig während des Arbeitsverhältnisses: Bewahren Sie z. B. herausgegebene Telefonlisten auf und sammeln Sie Informationen zur Stundenzahl der Angestellten. So können Sie mit Ihrem Anwalt schneller abschätzen, welche Aussichten eine Kündigungsschutzklage haben wird.
Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab
Und zwar eine, die ausdrücklich Arbeitsrechtsschutz beinhaltet. Die meisten Versicherungsverträge beinhalten eine Wartezeit von bis zu drei Monaten ab Vertragsschluß. Eine Versicherung, die Sie erst nach Erhalt einer Kündigung abschließen, versichert diesen Kündigungsrechtsstreit so oft nicht. Ein rechtzeitig abgeschlossener Arbeitsrechtsschutz hält Ihnen im Streitfall wenigstens finanziell den Rücken frei.
Wenn Sie diese Ratschläge beherzigen, stehen Sie nach einer Arbeitgeberkündigung, die auch bei bester Vorbereitung sehr großen Streß bedeutet, viel besser da.