Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentum ist gegenüber dem Alleineigentum an einer Immobilie nach dem Grundrecht auf Eigentum an weitere, einfachgesetzliche Vorschriften gebunden. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) berücksichtigt die
Tatsache, daß eine Vielzahl von Interessen Einzelner, aber auch der Mehrheit von Wohnungseigentümern, zum Ausgleich gebracht werden müssen.
Als Wohnungseigentümer beraten wir Sie unter anderem zu den Themen Eigentümerversammlung, Sitzungsprotokoll, Kostenverteilungsschlüssel, Beschluß und Vereinbarung, Mehrheit und Einstimmigkeit, Beschlußanfechtung,
Nichtigkeit von Beschlüssen und Teilungserklärung.
|