Erbrecht
Testament, Letzter Wille
Wenn Ihr letzter Wille eindeutig und gerecht festgelegt sein soll, empfiehlt sich immer die Beratung und ggf. der Testamentsentwurf durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. In Testament oder Erbvertrag werden auch
bereits die Weichen für eine möglichst günstige steuerliche Behandlung Ihrer Erben gestellt. Strategische Planung kann hier bares Geld wert sein. Für Ehegatten kann ein Gemeinschaftliches Testament (z. B. Berliner
Testament) die richtige Wahl sein. Steuerliche Überlegungen, z. B. das Ausschöpfen von Freibeträgen der Kinder bei der Erbschaftssteuer, können aber auch andere Lösungen empfehlenswert machen.
Leistungen des Anwalts für Erbrecht
Als Mitglied einer Erbengemeinschaft oder als Pflichtteilsberechtige(r) stehen Ihnen Auskunftsrechte zu. Sollte eine letztwillige Verfügung zu Ihrem Nachteil ausgefallen sein, haben Sie Anfechtungsmöglichkeiten, die
fristgebunden sind und daher rechtzeitig geltendgemacht werden müssen.
Wir wahren Ihre Rechte und finden gemeinsam mit Ihnen die beste Vorgehensweise, auch in Zusammenarbeit mit dem Steuerberatern, dem Notar oder in Spezialfällen dem Fachanwalt für Erbrecht.
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